Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Löcknitz

Wohngeld Beantragen in Löcknitz

Sie möchten in Löcknitz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Löcknitz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Löcknitz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Bürgeramt in Löcknitz
Chausseestraße 30
17321 Löcknitz
Deutschland

Telefon:

039754-500

Fax:

039754-50200

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Löcknitz - Mecklenburg-Vorpommern

Wohngeld ist ein von dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Löcknitz

Löcknitz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Löcknitz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Löcknitz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Löcknitz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Löcknitz kann entweder per Telefon (039754-500) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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