Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Sehnde

Wohngeld Beantragen in Sehnde

Sie möchten in Sehnde Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Sehnde ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Sehnde Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Sehnde
Nordstr. 21
31319 Sehnde
Deutschland

Telefon:

05138 7070

Fax:

05138 707-262

Email:

rathaus@sehnde.de

Webseite:

sehnde.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Sehnde - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Sehnde

Sehnde - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Sehnde Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Sehnde beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Sehnde selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Sehnde kann entweder per Telefon (05138 7070) oder per E-Mail (rathaus@sehnde.de) kontaktiert werden. Webseite: sehnde.de



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