Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Hillerse

Wohngeld Beantragen in Hillerse

Sie möchten in Hillerse Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Hillerse ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro in Hillerse Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Gemeindebüro in Hillerse
Rolfsbüttler Straße 1
38543 Hillerse
Deutschland

Telefon:

05373 7701

Fax:

05372 89-80

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindebüro in Hillerse - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Hillerse

Hillerse - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Hillerse Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro in Hillerse beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Hillerse selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro in Hillerse kann entweder per Telefon (05373 7701) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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