Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Stolzenau

Wohngeld Beantragen in Stolzenau

Sie möchten in Stolzenau Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Stolzenau ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Stolzenau Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Stolzenau
Am Markt 4
31592 Stolzenau
Deutschland

Telefon:

05761/705-32

Fax:

Email:

gemeinde@stolzenau.de

Webseite:

stolzenau.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Stolzenau - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Stolzenau

Stolzenau - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Stolzenau Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Stolzenau beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Stolzenau selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Stolzenau kann entweder per Telefon (05761/705-32) oder per E-Mail (gemeinde@stolzenau.de) kontaktiert werden. Webseite: stolzenau.de



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