Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Söhlde

Wohngeld Beantragen in Söhlde

Sie möchten in Söhlde Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Söhlde ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Söhlde Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Str.
31185 Söhlde
Deutschland

Telefon:

0 51 29 / 972-16

Fax:

0 51 29 / 9 72 - 13

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Söhlde - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Söhlde

Söhlde - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Söhlde Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Söhlde beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Söhlde selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Söhlde kann entweder per Telefon (0 51 29 / 972-16) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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