Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rotenburg (Wümme) - Landkreis

Wohngeld Beantragen in Rotenburg (Wümme) - Landkreis

Sie möchten in Rotenburg (Wümme) - Landkreis Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rotenburg (Wümme) - Landkreis ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landkreis Rotenburg - Bürgeramt in Rotenburg (Wümme) Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Landkreis Rotenburg - Bürgeramt in Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland

Telefon:

04261 / 983-0

Fax:

04261 / 983-2199

Email:

info@lk-row.de

Webseite:

lk-row.de

Wohngeldstelle - Landkreis Rotenburg - Bürgeramt in Rotenburg (Wümme) - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rotenburg (Wümme) - Landkreis

Rotenburg (Wümme) - Landkreis - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rotenburg (Wümme) - Landkreis Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Landkreis Rotenburg - Bürgeramt in Rotenburg (Wümme) beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rotenburg (Wümme) - Landkreis selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Landkreis Rotenburg - Bürgeramt in Rotenburg (Wümme) kann entweder per Telefon (04261 / 983-0) oder per E-Mail (info@lk-row.de) kontaktiert werden. Webseite: lk-row.de



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