Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Brome

Wohngeld Beantragen in Brome

Sie möchten in Brome Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Brome ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Brome Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Brome
Bahnhofstraße 36
38465 Brome
Deutschland

Telefon:

05833 84-0

Fax:

05833 84-72

Email:

ServiceCenter@Samtgemeinde-Brome.de

Webseite:

Samtgemeinde-Brome.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Brome - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Brome

Brome - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Brome Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Brome beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Brome selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Brome kann entweder per Telefon (05833 84-0) oder per E-Mail (ServiceCenter@Samtgemeinde-Brome.de) kontaktiert werden. Webseite: Samtgemeinde-Brome.de



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