Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schwäbisch Hall

Wohngeld Beantragen in Schwäbisch Hall

Sie möchten in Schwäbisch Hall Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schwäbisch Hall ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landratsamt Schwäbisch Hall - Bürgeramt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Landratsamt Schwäbisch Hall - Bürgeramt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Deutschland

Telefon:

0791/755-0

Fax:

0791/755-7362

Email:

info@landkreis-schwaebisch-hall.de

Webseite:

landkreis-schwaebisch-hall.de

Wohngeldstelle - Landratsamt Schwäbisch Hall - Bürgeramt - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schwäbisch Hall

Schwäbisch Hall - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schwäbisch Hall Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Landratsamt Schwäbisch Hall - Bürgeramt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schwäbisch Hall selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Landratsamt Schwäbisch Hall - Bürgeramt kann entweder per Telefon (0791/755-0) oder per E-Mail (info@landkreis-schwaebisch-hall.de) kontaktiert werden. Webseite: landkreis-schwaebisch-hall.de



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