Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schladen

Wohngeld Beantragen in Schladen

Sie möchten in Schladen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schladen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Schladen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Schladen
Am Weinberg 9
38315 Schladen
Deutschland

Telefon:

05335 / 801-0

Fax:

05335 / 801-52

Email:

info@schladen.de

Webseite:

schladen.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Schladen - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schladen

Schladen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schladen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Schladen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schladen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Schladen kann entweder per Telefon (05335 / 801-0) oder per E-Mail (info@schladen.de) kontaktiert werden. Webseite: schladen.de



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