Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Negenborn

Wohngeld Beantragen in Negenborn

Sie möchten in Negenborn Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Negenborn ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Büro der Gemeinde Negenborn Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Büro der Gemeinde Negenborn
Schulstr. 12
37643 Negenborn
Deutschland

Telefon:

05532 - 8330

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Büro der Gemeinde Negenborn - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Negenborn

Negenborn - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Negenborn Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Büro der Gemeinde Negenborn beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Negenborn selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Büro der Gemeinde Negenborn kann entweder per Telefon (05532 - 8330) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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