Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Bargstedt

Wohngeld Beantragen in Bargstedt

Sie möchten in Bargstedt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Bargstedt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro in Bargstedt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Gemeindebüro in Bargstedt
Bahnhofstraße 21
21698 Bargstedt
Deutschland

Telefon:

04164 / 811 541

Fax:

04164 / 811 543

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindebüro in Bargstedt - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Bargstedt

Bargstedt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Bargstedt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro in Bargstedt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Bargstedt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro in Bargstedt kann entweder per Telefon (04164 / 811 541) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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