Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Jork

Wohngeld Beantragen in Jork

Sie möchten in Jork Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Jork ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Jork Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Jork
Am Gräfengericht 2
21635 Jork
Deutschland

Telefon:

0 41 62 / 91 47 - 0

Fax:

0 41 62 / 54 61

Email:

gemeinde@jork.de

Webseite:

jork.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Jork - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Jork

Jork - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Jork Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Jork beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Jork selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Jork kann entweder per Telefon (0 41 62 / 91 47 - 0) oder per E-Mail (gemeinde@jork.de) kontaktiert werden. Webseite: jork.de



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