Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Gartow

Wohngeld Beantragen in Gartow

Sie möchten in Gartow Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Gartow ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Gartow Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Gartow
Springstraße 14
29471 Gartow
Deutschland

Telefon:

05846/82-11

Fax:

05846/82-511

Email:

c.holm@gartow.de

Webseite:

gartow.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Gartow - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Gartow

Gartow - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Gartow Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Gartow beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Gartow selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Gartow kann entweder per Telefon (05846/82-11) oder per E-Mail (c.holm@gartow.de) kontaktiert werden. Webseite: gartow.de



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