Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neuenkirchen-Vörden

Wohngeld Beantragen in Neuenkirchen-Vörden

Sie möchten in Neuenkirchen-Vörden Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neuenkirchen-Vörden ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Deutschland

Telefon:

05493 : 9871-50

Fax:

Email:

Webseite:

neuenkirchen-voerden.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neuenkirchen-Vörden

Neuenkirchen-Vörden - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neuenkirchen-Vörden Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neuenkirchen-Vörden selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Neuenkirchen-Vörden kann entweder per Telefon (05493 : 9871-50) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite: neuenkirchen-voerden.de



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