Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Walkenried

Wohngeld Beantragen in Walkenried

Sie möchten in Walkenried Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Walkenried ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Walkenried Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Walkenried
Bahnhofstraße 17
37445 Walkenried
Deutschland

Telefon:

05525 - 202-29

Fax:

05525 - 20255

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Walkenried - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Walkenried

Walkenried - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Walkenried Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Walkenried beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Walkenried selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Walkenried kann entweder per Telefon (05525 - 202-29) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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