Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Börger

Wohngeld Beantragen in Börger

Sie möchten in Börger Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Börger ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro in Börger Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Gemeindebüro in Börger
Waldstraße 4
26904 Börger
Deutschland

Telefon:

05953/323

Fax:

05953/472

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindebüro in Börger - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Börger

Börger - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Börger Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro in Börger beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Börger selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro in Börger kann entweder per Telefon (05953/323) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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