Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Wiesmoor

Wohngeld Beantragen in Wiesmoor

Sie möchten in Wiesmoor Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Wiesmoor ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Wiesmoor Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Wiesmoor
Am Rathaus 2
26639 Wiesmoor
Deutschland

Telefon:

04944-305-135

Fax:

04944/ 305-250

Email:

rathaus@wiesmoor.de

Webseite:

wiesmoor.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Wiesmoor - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Wiesmoor

Wiesmoor - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Wiesmoor Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Wiesmoor beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Wiesmoor selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Wiesmoor kann entweder per Telefon (04944-305-135) oder per E-Mail (rathaus@wiesmoor.de) kontaktiert werden. Webseite: wiesmoor.de



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