Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Jever

Wohngeld Beantragen in Jever

Sie möchten in Jever Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Jever ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Jever Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Jever
Am Kirchplatz 11
26441 Jever
Deutschland

Telefon:

04461 / 939 102

Fax:

04461 / 939 100

Email:

info@stadt-jever.de

Webseite:

stadt-jever.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Jever - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Jever

Jever - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Jever Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Jever beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Jever selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Jever kann entweder per Telefon (04461 / 939 102) oder per E-Mail (info@stadt-jever.de) kontaktiert werden. Webseite: stadt-jever.de



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