Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Weener

Wohngeld Beantragen in Weener

Sie möchten in Weener Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Weener ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Weener Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Weener
Osterstraße 1
26826 Weener
Deutschland

Telefon:

0 49 51 - 305 12

Fax:

0 49 51-305 99 12

Email:

info@weener.de

Webseite:

weener.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Weener - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Weener

Weener - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Weener Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Weener beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Weener selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Weener kann entweder per Telefon (0 49 51 - 305 12) oder per E-Mail (info@weener.de) kontaktiert werden. Webseite: weener.de



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