Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Menden

Wohngeld Beantragen in Menden

Sie möchten in Menden Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Menden ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Menden Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Menden
Neumarkt 5
58706 Menden
Deutschland

Telefon:

02373 903-550

Fax:

02373 903-209

Email:

meldeamt@menden.de

Webseite:

menden.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Menden - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Menden

Menden - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Menden Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Menden beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Menden selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Menden kann entweder per Telefon (02373 903-550) oder per E-Mail (meldeamt@menden.de) kontaktiert werden. Webseite: menden.de



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