Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Werdohl

Wohngeld Beantragen in Werdohl

Sie möchten in Werdohl Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Werdohl ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Werdohl Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Werdohl
Goethestraße 51
58791 Werdohl
Deutschland

Telefon:

02392 917100

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Werdohl - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Werdohl

Werdohl - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Werdohl Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Werdohl beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Werdohl selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Werdohl kann entweder per Telefon (02392 917100) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen