Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Halver

Wohngeld Beantragen in Halver

Sie möchten in Halver Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Halver ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Halver Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Halver
Thomasstraße 18
58553 Halver
Deutschland

Telefon:

02353 / 73 - 0

Fax:

02353 / 73 - 116

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Halver - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Halver

Halver - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Halver Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Halver beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Halver selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Halver kann entweder per Telefon (02353 / 73 - 0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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