Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Reken

Wohngeld Beantragen in Reken

Sie möchten in Reken Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Reken ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Reken Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Reken
Kirchstraße 14
48734 Reken
Deutschland

Telefon:

02864/ 944-01

Fax:

02864/ 944-299

Email:

info@reken.de

Webseite:

reken.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Reken - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Reken

Reken - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Reken Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Reken beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Reken selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Reken kann entweder per Telefon (02864/ 944-01) oder per E-Mail (info@reken.de) kontaktiert werden. Webseite: reken.de



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