Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Gescher

Wohngeld Beantragen in Gescher

Sie möchten in Gescher Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Gescher ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Gescher Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Gescher
Marktplatz 1
48712 Gescher
Deutschland

Telefon:

02542-60 115

Fax:

02542-60 6115

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Gescher - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Gescher

Gescher - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Gescher Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Gescher beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Gescher selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Gescher kann entweder per Telefon (02542-60 115) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen