Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Pulheim

Wohngeld Beantragen in Pulheim

Sie möchten in Pulheim Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Pulheim ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Pulheim Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Pulheim
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Deutschland

Telefon:

02238/808-0

Fax:

02238 - 808-345

Email:

stadtpulheim@pulheim.de

Webseite:

pulheim.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Pulheim - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Pulheim

Pulheim - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Pulheim Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Pulheim beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Pulheim selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Pulheim kann entweder per Telefon (02238/808-0) oder per E-Mail (stadtpulheim@pulheim.de) kontaktiert werden. Webseite: pulheim.de



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