Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Lienen

Wohngeld Beantragen in Lienen

Sie möchten in Lienen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Lienen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Lienen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Lienen
Hauptstraße 14
49536 Lienen
Deutschland

Telefon:

05483 / 73 96-0

Fax:

Email:

info@lienen.de

Webseite:

lienen.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Lienen - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Lienen

Lienen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Lienen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Lienen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Lienen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Lienen kann entweder per Telefon (05483 / 73 96-0) oder per E-Mail (info@lienen.de) kontaktiert werden. Webseite: lienen.de



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