Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Jüchen

Wohngeld Beantragen in Jüchen

Sie möchten in Jüchen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Jüchen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Jüchen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen
Deutschland

Telefon:

02165 915-0

Fax:

02165 915-118

Email:

gemeinde@juechen.de

Webseite:

juechen.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Jüchen - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Jüchen

Jüchen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Jüchen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Jüchen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Jüchen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Jüchen kann entweder per Telefon (02165 915-0) oder per E-Mail (gemeinde@juechen.de) kontaktiert werden. Webseite: juechen.de



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