Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Recke

Wohngeld Beantragen in Recke

Sie möchten in Recke Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Recke ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Recke Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Recke
Hauptstraße 28
49509 Recke
Deutschland

Telefon:

05453 - 910-0

Fax:

05453 - 910 11

Email:

hauptamt@recke.de

Webseite:

recke.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Recke - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Recke

Recke - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Recke Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Recke beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Recke selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Recke kann entweder per Telefon (05453 - 910-0) oder per E-Mail (hauptamt@recke.de) kontaktiert werden. Webseite: recke.de



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