Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Brüggen

Wohngeld Beantragen in Brüggen

Sie möchten in Brüggen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Brüggen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Brüggen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Brüggen
Klosterstraße 38
41379 Brüggen
Deutschland

Telefon:

2163 5701-112

Fax:

2163 5701-8112

Email:

Nina.Borg@brueggen.de

Webseite:

brueggen.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Brüggen - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Brüggen

Brüggen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Brüggen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Brüggen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Brüggen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Brüggen kann entweder per Telefon (2163 5701-112) oder per E-Mail (Nina.Borg@brueggen.de) kontaktiert werden. Webseite: brueggen.de



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