Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Hille

Wohngeld Beantragen in Hille

Sie möchten in Hille Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Hille ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Hille Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Hille
Am Rathaus 4
32479 Hille
Deutschland

Telefon:

0571/4044-0

Fax:

0571/4044-400

Email:

info@hille.de

Webseite:

hille.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Hille - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Hille

Hille - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Hille Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Hille beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Hille selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Hille kann entweder per Telefon (0571/4044-0) oder per E-Mail (info@hille.de) kontaktiert werden. Webseite: hille.de



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