Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rahden

Wohngeld Beantragen in Rahden

Sie möchten in Rahden Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rahden ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Rahden Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Rahden
Lange Straße 9
32369 Rahden
Deutschland

Telefon:

05771 73-0

Fax:

05771 73-60

Email:

info@rahden.de

Webseite:

rahden.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Rahden - Nordrhein-Westfalen

Wohngeld ist ein von dem Land Nordrhein-Westfalen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rahden

Rahden - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rahden Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Rahden beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rahden selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Rahden kann entweder per Telefon (05771 73-0) oder per E-Mail (info@rahden.de) kontaktiert werden. Webseite: rahden.de



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