Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Polch

Wohngeld Beantragen in Polch

Sie möchten in Polch Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Polch ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Polch Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Polch
Marktplatz 4
56751 Polch
Deutschland

Telefon:

02654/9402-0

Fax:

02654/9402-48

Email:

info@maifeld.de

Webseite:

maifeld.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Polch - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Polch

Polch - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Polch Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Polch beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Polch selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Polch kann entweder per Telefon (02654/9402-0) oder per E-Mail (info@maifeld.de) kontaktiert werden. Webseite: maifeld.de



Andere Dienstleistungen