Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kröv

Wohngeld Beantragen in Kröv

Sie möchten in Kröv Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kröv ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Kröv Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Kröv
Robert-Schuman-Str. 65
54536 Kröv
Deutschland

Telefon:

0 65 41 - 706 -108

Fax:

0 65 41 - 706 - 101

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Kröv - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kröv

Kröv - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kröv Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Kröv beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kröv selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Kröv kann entweder per Telefon (0 65 41 - 706 -108) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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