Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Mayen

Wohngeld Beantragen in Mayen

Sie möchten in Mayen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Mayen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldeamt in Mayen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Meldeamt in Mayen
Rosengasse 2
56727 Mayen
Deutschland

Telefon:

02651 88 3304

Fax:

02651 88 3340

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Meldeamt in Mayen - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Mayen

Mayen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Mayen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldeamt in Mayen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Mayen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldeamt in Mayen kann entweder per Telefon (02651 88 3304) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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