Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kelberg

Wohngeld Beantragen in Kelberg

Sie möchten in Kelberg Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kelberg ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Kelberg Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Kelberg
Dauner Straße
53539 Kelberg
Deutschland

Telefon:

02692/872-50

Fax:

02692/872-39

Email:

Erika.Willems@vgv-kelberg.de

Webseite:

vgv-kelberg.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Kelberg - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kelberg

Kelberg - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kelberg Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Kelberg beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kelberg selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Kelberg kann entweder per Telefon (02692/872-50) oder per E-Mail (Erika.Willems@vgv-kelberg.de) kontaktiert werden. Webseite: vgv-kelberg.de



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