Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neuwied

Wohngeld Beantragen in Neuwied

Sie möchten in Neuwied Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neuwied ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Neuwied Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Neuwied
Engerser Landstr. 17
56564 Neuwied
Deutschland

Telefon:

02631/802-644

Fax:

02631/802-356

Email:

buergerbuero@neuwied.de

Webseite:

neuwied.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Neuwied - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neuwied

Neuwied - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neuwied Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Neuwied beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neuwied selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Neuwied kann entweder per Telefon (02631/802-644) oder per E-Mail (buergerbuero@neuwied.de) kontaktiert werden. Webseite: neuwied.de



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