Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Bendorf

Wohngeld Beantragen in Bendorf

Sie möchten in Bendorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Bendorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Bendorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Bendorf
Im Stadtpark 1-2
56170 Bendorf
Deutschland

Telefon:

02622/703-145

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Bendorf - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Bendorf

Bendorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Bendorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Bendorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Bendorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Bendorf kann entweder per Telefon (02622/703-145) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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