Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Sinzig

Wohngeld Beantragen in Sinzig

Sie möchten in Sinzig Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Sinzig ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Sinzig Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Sinzig
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Deutschland

Telefon:

02642/400122

Fax:

0 26 42/40 01-39

Email:

meldeamt@sinzig.de

Webseite:

sinzig.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Sinzig - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Sinzig

Sinzig - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Sinzig Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Sinzig beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Sinzig selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Sinzig kann entweder per Telefon (02642/400122) oder per E-Mail (meldeamt@sinzig.de) kontaktiert werden. Webseite: sinzig.de



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