Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schweich

Wohngeld Beantragen in Schweich

Sie möchten in Schweich Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schweich ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Schweich Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Schweich
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Deutschland

Telefon:

06502 407-207

Fax:

06502/ 407180

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Schweich - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schweich

Schweich - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schweich Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Schweich beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schweich selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Schweich kann entweder per Telefon (06502 407-207) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen