Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Bubsheim

Wohngeld Beantragen in Bubsheim

Sie möchten in Bubsheim Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Bubsheim ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Bubsheim Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Bubsheim
Bergstraße 2
78585 Bubsheim
Deutschland

Telefon:

07429/508

Fax:

07429/2389

Email:

info@bubsheim.de

Webseite:

bubsheim.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Bubsheim - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Bubsheim

Bubsheim - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Bubsheim Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Bubsheim beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Bubsheim selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Bubsheim kann entweder per Telefon (07429/508) oder per E-Mail (info@bubsheim.de) kontaktiert werden. Webseite: bubsheim.de



Andere Dienstleistungen