Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Asbach

Wohngeld Beantragen in Asbach

Sie möchten in Asbach Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Asbach ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Asbach Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Asbach
Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Deutschland

Telefon:

02683/912-130

Fax:

02683/912-134

Email:

edmund.salz@vg-asbach.de

Webseite:

vg-asbach.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Asbach - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Asbach

Asbach - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Asbach Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Asbach beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Asbach selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Asbach kann entweder per Telefon (02683/912-130) oder per E-Mail (edmund.salz@vg-asbach.de) kontaktiert werden. Webseite: vg-asbach.de



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