Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Prüm

Wohngeld Beantragen in Prüm

Sie möchten in Prüm Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Prüm ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Prüm Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Prüm
Tiergartenstr. 54
54595 Prüm
Deutschland

Telefon:

0 65 51/ 943-0

Fax:

0 65 51/ 943-133

Email:

Poststelle@vg-pruem.de

Webseite:

vg-pruem.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Prüm - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Prüm

Prüm - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Prüm Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Prüm beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Prüm selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Prüm kann entweder per Telefon (0 65 51/ 943-0) oder per E-Mail (Poststelle@vg-pruem.de) kontaktiert werden. Webseite: vg-pruem.de



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