Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kusel

Wohngeld Beantragen in Kusel

Sie möchten in Kusel Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kusel ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Kusel Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Kusel
Marktplatz 1
66869 Kusel
Deutschland

Telefon:

0 63 81/ 918 -156

Fax:

0 63 81/ 918 - 281

Email:

vg@kusel.de

Webseite:

kusel.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Kusel - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kusel

Kusel - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kusel Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Kusel beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kusel selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Kusel kann entweder per Telefon (0 63 81/ 918 -156) oder per E-Mail (vg@kusel.de) kontaktiert werden. Webseite: kusel.de



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