Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Konz

Wohngeld Beantragen in Konz

Sie möchten in Konz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Konz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Konz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Konz
Am Markt 11
54329 Konz
Deutschland

Telefon:

06501 830

Fax:

06501 83107

Email:

Rathaus@konz.de

Webseite:

konz.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Konz - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Konz

Konz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Konz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Konz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Konz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Konz kann entweder per Telefon (06501 830) oder per E-Mail (Rathaus@konz.de) kontaktiert werden. Webseite: konz.de



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