Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Landstuhl

Wohngeld Beantragen in Landstuhl

Sie möchten in Landstuhl Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Landstuhl ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Landstuhl Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Landstuhl
Kaiserstraße 49
66849 Landstuhl
Deutschland

Telefon:

06371 / 83-13

Fax:

06371 / 83-101

Email:

vg@landstuhl.de

Webseite:

landstuhl.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Landstuhl - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Landstuhl

Landstuhl - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Landstuhl Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Landstuhl beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Landstuhl selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Landstuhl kann entweder per Telefon (06371 / 83-13) oder per E-Mail (vg@landstuhl.de) kontaktiert werden. Webseite: landstuhl.de



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