Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kirchen

Wohngeld Beantragen in Kirchen

Sie möchten in Kirchen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kirchen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Kirchen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Kirchen
Lindenstraße 1
57548 Kirchen
Deutschland

Telefon:

0 27 41/ 6 88-800

Fax:

0 27 41/ 6 88-255

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Kirchen - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kirchen

Kirchen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kirchen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Kirchen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kirchen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Kirchen kann entweder per Telefon (0 27 41/ 6 88-800) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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