Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Eich

Wohngeld Beantragen in Eich

Sie möchten in Eich Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Eich ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Eich Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Eich
Hauptstraße 26
67575 Eich
Deutschland

Telefon:

062 46 / 69-24

Fax:

062 46 / 69-69

Email:

poststelle@vg-eich.de

Webseite:

vg-eich.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Eich - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Eich

Eich - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Eich Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Eich beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Eich selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Eich kann entweder per Telefon (062 46 / 69-24) oder per E-Mail (poststelle@vg-eich.de) kontaktiert werden. Webseite: vg-eich.de



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