Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Altrip

Wohngeld Beantragen in Altrip

Sie möchten in Altrip Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Altrip ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Altrip Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Altrip
Ludwigstraße 48
67122 Altrip
Deutschland

Telefon:

06236/3999-38

Fax:

0 62 36 / 39 99 - 49

Email:

arno.broll@altrip.de

Webseite:

altrip.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Altrip - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Altrip

Altrip - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Altrip Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Altrip beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Altrip selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Altrip kann entweder per Telefon (06236/3999-38) oder per E-Mail (arno.broll@altrip.de) kontaktiert werden. Webseite: altrip.de



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