Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Jockgrim

Wohngeld Beantragen in Jockgrim

Sie möchten in Jockgrim Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Jockgrim ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Jockgrim Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Bürgeramt in Jockgrim
Untere Buchstraße 22
76751 Jockgrim
Deutschland

Telefon:

07271/ 599-0

Fax:

07271/ 599-115

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Jockgrim - Rheinland-Pfalz

Wohngeld ist ein von dem Land Rheinland-Pfalz und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Jockgrim

Jockgrim - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Jockgrim Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Jockgrim beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Jockgrim selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Jockgrim kann entweder per Telefon (07271/ 599-0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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