Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schmelz

Wohngeld Beantragen in Schmelz

Sie möchten in Schmelz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schmelz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Schmelz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Saarland

Anschrift:

Bürgerbüro in Schmelz
Rathausplatz 1
66839 Schmelz
Deutschland

Telefon:

06887 /301-167

Fax:

06887/7834

Email:

gemeinde@schmelz.de

Webseite:

schmelz.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Schmelz - Saarland

Wohngeld ist ein von dem Land Saarland und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schmelz

Schmelz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schmelz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Schmelz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schmelz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Schmelz kann entweder per Telefon (06887 /301-167) oder per E-Mail (gemeinde@schmelz.de) kontaktiert werden. Webseite: schmelz.de



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